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Arbeitgeber Gesamtkosten Rechner

Ermittle die tatsächlichen monatlichen und jährlichen Kosten eines Mitarbeiters inklusive aller Arbeitgeber-Sozialabgaben, Umlagen und produktiven Stundensätze.

€ / Monat

Vereinbartes Mitarbeiter-Brutto

Tage / Jahr
U1-Umlagepflichtig (≤ 30 Mitarbeiter)?Erstattung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
0,8 % (Günstig)1,7 % (Durchschnitt)3,0 % (Hoch)
Gesamte Arbeitgeber-Kosten (Monat)

4.352,60 €

Das entspricht dem Faktor 1,244x des vereinbarten Bruttogehalts.

Echte Kosten pro produktiver Stunde:31,09 € / Std.(52.231,20 € / Jahr)
Mitarbeiter-Brutto3.500,00 €Grundgehalt
AG-Sozialabgaben726,25 €KV, PV, RV, AV (~19,9 %)
Umlagen (U1, U2, U3)80,85 €Krankheit & Mutterschutz
Berufsgenossenschaft (BG)45,50 €Gesetzl. Unfallvers. (~1,3 %)

Der Faktor 1,2x: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Das mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Bruttogehalt ist nur ein Teil der Wahrheit. Auf Unternehmensebene kommen gesetzliche Pflichtabgaben und Umlagen hinzu, die das Bruttogehalt im Schnitt um 20 bis 23 % erhöhen:

AG-Sozialabgaben (~19,9 %)

Der Arbeitgeber zahlt 50 % der Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Umlagen U1, U2 & U3

Pflichtumlagen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1 bei bis zu 30 MA), Mutterschutz (U2) und Insolvenzgeld (U3).

Berufsgenossenschaft (BG)

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Absicherung von Arbeits- und Wegeunfällen.

Echte produktive Arbeitsstunden kalkulieren

Ein Vollzeitmitarbeiter arbeitet auf dem Papier rund 2.080 Stunden im Jahr (52 Wochen × 40 Std.). Durch bezahlten Urlaub (ca. 30 Tage), Feiertage (ca. 10 Tage) und durchschnittliche krankheitsbedingte Fehltage verbleiben real oft nur etwa 1.550 bis 1.650 produktive Arbeitsstunden. Der echte Stundenkostensatz liegt daher spürbar über dem reinen Bruttolohn.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung?

Die Arbeitgeberbeiträge teilen sich paritätisch auf: Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (2,2 %). In Summe entspricht dies knapp 20 % des Bruttoentgelts bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.

Wann ist ein Betrieb U1-umlagepflichtig?

Am U1-Ausgleichsverfahren (Erstattung von Entgeltfortzahlungskosten bei Krankheit) nehmen Unternehmen teil, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende, Teilzeitkräfte anteilig) beschäftigen nach § 1 AAG. Größere Unternehmen tragen das Entgeltfortzahlungsrisiko selbst.

Warum weicht der produktive Stundensatz vom Bruttostundenlohn ab?

Weil der Arbeitgeber auch für unproduktive Zeiten (bezahlter Urlaub, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) das Gehalt weiterzahlt und zusätzlich die AG-Nebenkosten trägt. Die Gesamtkosten müssen daher auf die tatsächlich wertschöpfenden Stunden umgelegt werden.

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