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Kurzarbeitergeld Rechner

Ermittle, wie viel Kurzarbeitergeld (KUG) du erhältst und welches Nettoeinkommen dir während der Kurzarbeit monatlich verbleibt.

€ / Monat

Monatliches Gehalt ohne Arbeitsausfall

€ / Monat
Kinderfreibetrag vorhanden?Erhöht den KUG-Satz von 60 % auf 67 % (§ 105 SGB III)
Gesamtes Monats-Netto (Arbeitsentgelt + KUG)

2.002 €

Das entspricht 81.3 % deines regulären Nettoeinkommens (2.464 €).

Reines Kurzarbeitergeld (KUG):+ 693 €(60 % des Nettoausfalls)
Reguläres Netto (ohne Ausfall)2.464 €
Restgehalt Netto (Ist-Entgelt)1.309 €
Reiner Netto-Verlust- 462 €

Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld nach dem SGB III?

Das Kurzarbeitergeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit, um Entlassungen bei vorübergehendem Arbeitsausfall zu verhindern. Die Berechnung erfolgt anhand des pauschalierten Nettoentgeltausfalls:

Leistungssatz 60 %

Für Arbeitnehmer ohne Kinder beträgt das Kurzarbeitergeld 60 % der pauschalierten Netto-Entgeltdifferenz.

Erhöhter Satz 67 %

Beschäftigte mit mindestens einem Kind (eingetragener Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte) erhalten 67 %.

Steuerfreiheit & Progression

Das KUG selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt bei der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Beispielhafte Zusammensetzung des Auszahlungsbetrags

So setzt sich das monatliche Gesamteinkommen bei 50 % Kurzarbeit zusammen:

EinkommenskomponenteErmittlungsgrundlageAuszahlung / Anteil
Ist-Gehalt (Arbeitgeber)Netto-Vergütung für tatsächlich geleistete ArbeitsstundenIndividuelles Ist-Netto
Kurzarbeitergeld (Arbeitsagentur)60 % bzw. 67 % des pauschalierten Nettoausfalls+ KUG-Auszahlung
Monatliches GesamteinkommenIst-Netto + KUG (steuerfreier Zuschuss)ca. 80 – 85 % des Vollnettos

Kurzarbeit „Null“

Fällt die Arbeit im jeweiligen Monat vollständig aus (Arbeitsausfall 100 %), beträgt das Ist-Entgelt 0 €. In diesem Fall entspricht das Kurzarbeitergeld exakt 60 % bzw. 67 % des regulären pauschalierten Netto-Einkommens.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld (KUG)?

Das Kurzarbeitergeld beträgt nach § 105 SGB III regulär 60 % der Nettoentgeltdifferenz (Pauschaliertes Nettoentgelt aus Soll-Entgelt minus Ist-Entgelt). Für Beschäftigte, auf deren Lohnsteuerkarte mindestens ein Kinderfreibetrag von 0,5 eingetragen ist, erhöht sich der Leistungssatz auf 67 %.

Muss Kurzarbeitergeld versteuert werden?

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG). Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für das restliche reguläre Einkommen erhöht. Bei einem Bezug von über 410 € im Kalenderjahr besteht Abgabepflicht für die Steuererklärung.

Wie berechnet sich die Nettoentgeltdifferenz bei Kurzarbeit?

Die Bundesagentur für Arbeit nutzt standardisierte Tabellen. Aus dem regulären Bruttoentgelt (Soll-Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und dem tatsächlich im Kurzarbeitsmonat verdienten Resthonorar (Ist-Entgelt) wird jeweils ein pauschaliertes Netto ermittelt. Die Differenz dieser beiden Pauschal-Nettobeträge ist die Basis für die 60 % bzw. 67 %.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld maximal bezogen werden?

Die gesetzliche Regelbezugsdauer für konjunkturelles Kurzarbeitergeld beträgt nach § 104 Abs. 1 SGB III maximal 12 Monate. Durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung kann dieser Zeitraum in Krisenzeiten auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

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