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Elterngeld Rechner

Ermittle deinen monatlichen Auszahlungsanspruch für Basiselterngeld und ElterngeldPlus nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Schnitt der 12 Kalendermonate vor Geburt.

0 € falls vollständige Elternzeit.

Monatlicher Anspruch

1560.00 €

Ersatzrate: ~65 %
Max. Bezugsdauer

12 Monate

je Elternteil (Partnermonate separat)
Geschätzte Gesamtsumme

18.720 €

über die gesamte Bezugsdauer

Wie berechnet sich das Elterngeld nach BEEG?

Das Elterngeld fängt den Verdienstausfall nach der Geburt eines Kindes auf. Als Berechnungsgrundlage dient das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt (ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld):

Ersatzrate (65 % – 100 %)

Bei Nettoeinkommen über 1.240 € liegt die Ersatzrate bei 65 %. Bei geringeren Einkommen steigt sie schrittweise bis auf 100 %.

Höchstbetrag 1.800 €

Das Basiselterngeld ist gesetzlich auf maximal 1.800 € pro Monat (ElterngeldPlus: max. 900 €) gedeckelt.

Mindestbetrag 300 €

Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen erhalten den Mindestsatz von 300 € Basiselterngeld (150 € bei ElterngeldPlus).

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus im Vergleich

Eltern können frei wählen, wie sie die Bezugsmonate untereinander und auf die beiden Modelle aufteilen:

KriteriumBasiselterngeldElterngeldPlus
BezugsdauerBis zu 12 (bzw. 14 Partnermonate)Bis zu 24 (bzw. 28) Monate
Monatsbetrag300 € bis 1.800 €150 € bis 900 €
Teilzeitarbeit (bis 32 h/Woche)Wird stark auf den Anspruch angerechnetIdeal kombinierbar ohne Einbußen
PartnerschaftsbonusNicht möglich2 bis 4 zusätzliche Monate möglich

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Basiselterngeld mindestens und maximal?

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € (Mindestbetrag für Nicht-Erwerbstätige) und maximal 1.800 € pro Monat. Es ersetzt in der Regel 65 % bis 67 % (bei geringem Einkommen bis zu 100 %) des vor der Geburt erzielten Netto-Einkommens.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld wird für bis zu 12 bzw. 14 Lebensmonate gezahlt und beträgt bis zu 1.800 € monatlich. ElterngeldPlus verdoppelt den Bezugszeitraum bei halber monatlicher Auszahlungshöhe (150 € bis 900 €) und ist optimal für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit (bis max. 32 Wochenstunden) arbeiten möchten.

Wann erhält man den Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des errechneten Elterngeldes (mindestens 75 € bei Basiselterngeld bzw. 37,50 € bei ElterngeldPlus). Er wird gewährt, wenn im Haushalt mindestens ein älteres Kind unter 3 Jahren oder mindestens zwei Kinder unter 6 Jahren leben.

Welche Einkommensgrenzen gelten für den Elterngeldanspruch?

Für Geburten ab April 2024 bzw. 2025/2026 liegt die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens für Paare und Alleinerziehende bei maximal 150.000 €. Wer über dieser Grenze verdient, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

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