Urlaubsanspruch berechnen: Gesetzliche Grundlagen
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in Deutschland richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie dem individuellen Arbeits- oder Tarifvertrag. Maßgeblich für die Anzahl der Urlaubstage sind nicht die geleisteten Arbeitsstunden, sondern die Arbeitstage pro Woche:
Teilzeit-Formel
(Jahresurlaub Vollzeit / Vollzeit-Tage) × tatsächliche Wochenarbeitstage.
Austritt 1. Halbjahr
Bei Austritt bis zum 30.06. gilt die Zwölftelung (1/12 pro vollem Monat Beschäftigung).
Austritt 2. Halbjahr
Ab 01.07. entsteht nach 6 Monaten Wartezeit der volle gesetzliche Mindestjahresurlaub.
Gesetzlicher Mindesturlaub nach Wochenarbeitstagen (§ 3 BUrlG)
Das BUrlG geht von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche aus (entspricht 4 Wochen Mindesturlaub pro Jahr):
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub (§ 3 BUrlG) | Üblicher Tarifurlaub (Basis 30 Tage) |
|---|---|---|
| 6-Tage-Woche (Werktage) | 24 Urlaubstage | 36 Urlaubstage |
| 5-Tage-Woche (Standard) | 20 Urlaubstage | 30 Urlaubstage |
| 4-Tage-Woche (Teilzeit) | 16 Urlaubstage | 24 Urlaubstage |
| 3-Tage-Woche (Teilzeit) | 12 Urlaubstage | 18 Urlaubstage |
| 2-Tage-Woche (Minijob) | 8 Urlaubstage | 12 Urlaubstage |
Gesetzliche Rundungsregel (§ 5 Abs. 2 BUrlG)
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben (ab 0,5), müssen auf volle Urlaubstage aufgerundet werden. Bruchteile unter 0,5 Tagen bleiben als Bruchteil bestehen oder werden nach einzelvertraglicher Regelung gewährt.