1-%-Regelung vs. Fahrtenbuch: Wie wird der Dienstwagen versteuert?
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil als geldwerten Vorteil versteuern (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG i. V. m. § 8 Abs. 2 EStG). Dabei stehen zwei Berechnungsmethoden zur Auswahl:
1-%-Pauschale
Monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) für Privatfahrten + 0,03 % pro km einfacher Arbeitsweg.
E-Auto Förderung (0,25 %)
Reine E-Autos bis 95.000 € BLP werden mit nur 0,25 % besteuert – eine Ersparnis von bis zu 75 %.
Fahrtenbuch-Methode
Genaue Versteuerung der tatsächlichen Gesamtkosten im exakten Verhältnis der privat gefahrenen Kilometer.
Besteuerungssätze nach Antriebsart im Überblick
Der Gesetzgeber fördert emissionsarme Antriebe durch eine Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage:
| Antriebsart | Voraussetzung | Monatlicher Steuersatz (BLP) |
|---|---|---|
| Elektrofahrzeug (BEV) | Bruttolistenpreis bis 95.000 € | 0,25 % |
| Elektrofahrzeug (BEV) | Bruttolistenpreis über 95.000 € | 0,50 % |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | Mind. 80 km E-Reichweite oder max. 50 g CO2/km | 0,50 % |
| Verbrenner (Benzin / Diesel) | Reguläre Besteuerung | 1,00 % |