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Reisekosten & Spesen Rechner

Ermittle den steuerfreien Verpflegungsmehraufwand, Mahlzeitenkürzungen und Fahrtkostenerstattungen für Dienstreisen im Inland nach § 9 Abs. 4a EStG.

32 € pro vollem Kalendertag.

16 € je An- und Abreisetag.

km
Steuerfreie Erstattung

142.40 €

Gesamtbetrag Reiseabrechnung
Verpflegungspauschale

70.40 €

nach Abzug von Mahlzeiten (-25.60 €)
Kilometerpauschale

72.00 €

0,30 € je gefahrenem Kilometer

Gesetzliche Grundlagen der Reisekostenabrechnung (§ 9 Abs. 4a EStG)

Bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und der eigenen Wohnung können Arbeitnehmer und Selbstständige pauschale Aufwendungen steuerfrei geltend machen:

Voller Reisetag (28 €)

Für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit gilt die volle Inlandspauschale von 28,00 €.

An-/Abreisetag & > 8 Std. (14 €)

Für An- und Abreisetage bei Übernachtung sowie für Eintagesreisen über 8 Stunden Abwesenheit greifen 14,00 €.

Kilometerpauschale (0,30 €)

Für Fahrten mit dem privaten PKW werden 0,30 € je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) anerkannt.

Kürzungsbeträge bei gestellten Mahlzeiten

Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder Dritten unentgeltlich bereitgestellt (z. B. Frühstück im Hotel oder Tagungs-Catering), muss die Pauschale anteilig gekürzt werden:

Gestellte MahlzeitKürzungssatz (Basis 28 €)Abzugsbetrag pro Tag
Frühstück20 % der vollen Tagespauschale-5,60 €
Mittagessen40 % der vollen Tagespauschale-11,20 €
Abendessen40 % der vollen Tagespauschale-11,20 €

Die 3-Monats-Regel bei längerfristigen Einsätzen

Wird die berufliche Auswärtstätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte ausgeübt (z. B. langfristiger Kundeneinsatz oder Montageprojekt), ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Eine Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von mindestens vier Wochen führt zu einem Neubeginn der Frist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen 2026 in Deutschland?

Für Inlandsdienstreisen nach § 9 Abs. 4a EStG gilt: 28,00 € für jeden vollen Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie 14,00 € für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen oder bei eintägigen Dienstreisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit.

Wie wird die Pauschale gekürzt, wenn Mahlzeiten gestellt werden?

Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter (z. B. im Tagungshotel) Mahlzeiten zur Verfügung, wird die Verpflegungspauschale auf Basis der vollen 28-€-Tagespauschale gekürzt: 20 % für Frühstück (-5,60 €) sowie jeweils 40 % für Mittag- oder Abendessen (-11,20 €). Die Kürzung kann den Auszahlungsbetrag für den Tag maximal auf 0,00 € reduzieren.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem Privat-PKW?

Bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten mit dem eigenen PKW können 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg voll erstattungsfähig) steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet oder als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Reisekosten nicht erstattet?

Erstattet der Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen oder Fahrtkosten nicht oder nur teilweise, können Arbeitnehmer die nicht erstatteten Beträge im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen.

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