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Krankengeld Rechner

Ermittle dein gesetzliches Netto-Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche und berechne deine monatliche Versorgungslücke im Vergleich zum Vollgehalt.

€ / Monat

Monatliches Grundgehalt vor Steuern

€ / Monat

Auszahlungsbetrag auf dem Konto

Mindestens 1 Kind vorhanden?Pflegeversicherung 2,2 % statt 2,8 %
Einmalzahlungen im letzten Jahr?Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einrechnen
Auszahlungsbetrag Netto-Krankengeld (ab 7. Woche)

1.909,53 € / Monat

Kalendertäglich: 63,65 € / Tag (Basis: 30 Kalendertage)

Monatliche Einkommenslücke:- 540,47 €(Verlust gegenüber Vollgehalt)
Brutto-Krankengeld (GKV)2.205,00 €73,50 € / Kalendertag
Sozialabgaben (RV, ALV, PV)- 295,47 €Automatisch einbehalten
Netto-Einkommenserhalt77,9 %des gewohnten Nettoeinkommens

Wie berechnet sich das gesetzliche Krankengeld?

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG) zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit das Gehalt für 6 Wochen unverändert fort. Ab der 7. Woche übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nach § 47 SGB V:

70 % des Bruttoentgelts

Das Brutto-Krankengeld beträgt regulär 70 % des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts.

Maximal 90 % Netto

Das Krankengeld darf 90 % des bisherigen Nettoeinkommens nicht übersteigen. Der jeweils niedrigere Betrag wird angesetzt.

Sozialversicherungsabzüge

Vom Brutto-Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung automatisch einbehalten.

Beispielhafte Berechnung des Krankengeldes

So wird das Krankengeld Schritt für Schritt bei einem beispielhaften Monatsgehalt berechnet:

RechenschrittBerechnungsgrundlageBeispielbetrag
1. Brutto-Referenz70 % des regulären Bruttogehalts (z. B. 3.500 €)2.450,00 €
2. Netto-Deckel90 % des regulären Nettogehalts (z. B. 2.300 €)2.070,00 €
3. Gesetzliches Brutto-KrankengeldNiedrigerer Betrag aus Schritt 1 und 22.070,00 €
4. Sozialabgaben (~12,2 %)Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung-252,54 €
5. Netto-Auszahlung (Krankengeld)Realer Auszahlungsbetrag pro Monat1.817,46 €

Die finanzielle Versorgungslücke

Da vom Krankengeld Sozialabgaben abgezogen werden und gesetzliche Höchstgrenzen (Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung) gelten, fehlen Beschäftigten bei längerer Krankheit im Schnitt 20 bis 30 % des gewohnten Nettoeinkommens. Diese Differenz kann durch eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung lückenlos ausgeglichen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie berechnet sich das gesetzliche Krankengeld nach § 47 SGB V?

Das Regel-Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), darf aber 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Der jeweils niedrigere Betrag bildet das Brutto-Krankengeld, von dem anschließend die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.

Ab welchem Tag wird Krankengeld ausgezahlt?

In den ersten sechs Wochen (42 Kalendertage) einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt über die Entgeltfortzahlung zu 100 % weiter. Das Krankengeld der Krankenkasse greift ab dem 43. Kalendertag (7. Krankheitswoche).

Wie lange wird Krankengeld maximal bezahlt?

Krankengeld wird für dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (Blockfrist) für maximal 78 Wochen (inklusive der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber) gezahlt.

Fallen auf das Krankengeld Krankenkassenbeiträge an?

Nein. Während des Krankengeldbezugs ruht der Beitrag zur Krankenversicherung – der Versicherungsschutz bleibt beitragsfrei bestehen. Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen jedoch anteilig vom Krankengeld entrichtet werden.

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