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Überstunden Rechner

Ermittle, wie viel Netto dir bei der Auszahlung von Überstunden nach Abzug von Steuerprogression und Sozialabgaben bleibt und wie viele freie Tage der Freizeitausgleich bringt.

€ / Monat
Stunden
20 % (Einstieg)42 % (Spitzensteuersatz)
Tatsächliche Netto-Überstundenauszahlung

227,45 €

Realer Netto-Stundenlohn: 11,37 € / Std. (von 27,40 € Brutto)

Äquivalenter Freizeitausgleich:2,5 freie Tage(20 Std. bezahlte Freizeit)
Brutto-Auszahlung548,08 €Grundlohn + Zuschlag
Steuerabzug- 208,27 €Grenzsteuersatz 38 %
Sozialabgaben- 112,36 €KV, PV, RV, ALV (~20,5 %)
Netto-Auszahlungsquote41,5 %Verbleibendes Netto
⚖️ Entscheidungshilfe: Durch Progression und Sozialabgaben gehen bei der Auszahlung im Schnitt fast 59 % der Überstundenvergütung an Steuern und Abgaben verloren. Wenn du Erholung bevorzugst, entspricht der Freizeitausgleich einem steuerfreien Gegenwert von 2,5 vollen Urlaubstagen.

Überstundenauszahlung vs. Abfeiern: Was lohnt sich mehr?

Wenn Mehrarbeit anfällt, stellt sich oft die Frage: Soll man sich die Überstunden auszahlen lassen oder auf dem Arbeitszeitkonto für zusätzlichen Freizeitausgleich (Gleittage) ansparen?

Volle Steuerprogression

Überstundenvergütungen werden oben auf das Gehalt aufgeschlagen und mit dem vollen persönlichen Grenzsteuersatz versteuert.

Sozialversicherungsabzug

Liegt das Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen, fallen zusätzlich rund 20,5 % Arbeitnehmeranteile zur SV an.

Steuerfreier Freizeitausgleich

Beim Abfeiern bleibt der Anspruch auf bezahlte Freizeit zu 100 % netto erhalten, da das reguläre Gehalt ohne Abzüge weiterläuft.

Entscheidungshilfe: Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Die beiden Modelle im direkten Vergleich:

KriteriumAuszahlung in GeldFreizeitausgleich (Abfeiern)
AbzügeVoller Lohnsteuer- & SV-Abzug (~45–55 %)0 % Abzug (1:1 freie Zeit)
NutzenKurzfristige Liquidität / SparzielErholung & Work-Life-Balance
Grenzsteuersatz-EffektVoll wirksam (höchste Progressionsstufe)Keine Progressionsauswirkung
Wirtschaftlicher Wertca. 45–55 % des Bruttostundenlohns netto100 % des Nettostundenwerts

Wie wird der Grund-Stundenlohn berechnet?

Der Grundstundenlohn ermittelt sich nach der anerkannten Formel aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz: Monatsbruttogehalt × 3 Monate / 13 Wochen / wöchentliche Arbeitsstunden. Vereinbarte Überstundenzuschläge (z. B. 25 %) werden auf diesen Basiswert aufgeschlagen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird der Stundenlohn für Überstunden berechnet?

Nach der gängigen arbeitsrechtlichen Dreimonatsformel gilt: Bruttomonatsgehalt × 3 Monate / 13 Wochen / wöchentliche Arbeitsstunden = Bruttostundenlohn. Alternativ wird vereinfacht gerechnet: Monatsbrutto / (Wochenstunden × 4,33).

Warum bleibt von ausgezahlten Überstunden oft nur rund die Hälfte übrig?

Ausgezahlte Überstunden gelten steuerlich als sonstiger Bezug und unterliegen dem vollen persönlichen Grenzsteuersatz (oft 30 % bis 42 %). Sofern die Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten sind, fallen zusätzlich rund 20,5 % Sozialversicherungsabgaben an, wodurch die Gesamtabzüge oft zwischen 45 % und 55 % liegen.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Reine Überstundenzuschläge für Mehrarbeit sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind unter den Voraussetzungen des § 3b EStG bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen steuerfrei.

Wann verfallen geleistete Überstunden?

Ohne vertragliche Sonderregelung verjähren Überstundenansprüche nach der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). In vielen Arbeits- und Tarifverträgen sind jedoch Ausschlussfristen (Verfallklauseln) von meist 3 bis 6 Monaten vereinbart.

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