Wie funktioniert die Fünftelregelung nach § 34 EStG?
Abfindungen gelten im deutschen Steuerrecht als außerordentliche Einkünfte (Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG). Da eine hohe Einmalzahlung den persönlichen Steuersatz durch die Progression massiv in die Höhe treiben würde, mildert der Gesetzgeber diesen Effekt mit der Fünftelregelung ab:
1. Fünftelung
Dem regulären Jahreseinkommen wird rechnerisch nur genau 1/5 der Abfindungssumme hinzugerechnet.
2. Steuerdifferenz
Die Differenz zwischen der Steuer auf das Einkommen inkl. 1/5 und dem regulären Basiseinkommen wird ermittelt.
3. Verfünffachung
Diese Steuerdifferenz wird mit 5 multipliziert – so wird die Steuerprogression spürbar gedämpft.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit das Finanzamt die Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG gewährt, müssen drei Kernkriterien erfüllt sein:
- Zusammenballung von Einkünften: Die Einkünfte im Kalenderjahr des Zuflusses müssen insgesamt höher sein als die regulären Jahreseinkünfte ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Verlust des Arbeitsplatzes: Die Zahlung muss als Entschädigung für den Wegfall künftiger Einnahmen geleistet werden (z. B. durch betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich).
- Zufluss in einem Kalenderjahr: Die Abfindung muss grundsätzlich in einer Summe innerhalb desselben Steuerjahres ausgezahlt werden. Teilzahlungen über mehrere Jahre gefährden die Fünftelregelung.