Steueroptimierung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag
Eine Abfindung federt den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell ab, führt aber durch die deutsche Steuerprogression häufig zu einem schmerzhaften Steuereinbehalt. Durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG wird die steuerliche Mehrbelastung außerordentlicher Einkünfte spürbar abgemildert. Eine exakte Gegenüberstellung von Regulärtarif, Progressionsermäßigung und Netto-Auszahlung verschafft Klarheit bei Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen.