Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG im Überblick
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregelung im deutschen Umsatzsteuergesetz. Sie befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Pflicht, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen.
1. Gesetzliche Umsatzgrenzen nach Wachstumschancengesetz
- Vorjahresumsatz: Maximal 25.000 Euro (tatsächlicher Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres).
- Laufender Jahresumsatz: Maximal 100.000 Euro (voraussichtlicher Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres).
- Neugründungen: Hochrechnung des tatsächlichen Umsatzes auf 12 Monate (Zwölftelung). Die Grenze beträgt im ersten Jahr 25.000 Euro.
2. Vor- und Nachteile: Wann lohnt sich die Regelung?
Die Entscheidung für oder gegen § 19 UStG hängt maßgeblich von der Kundenstruktur und den Investitionskosten ab:
- Vorteil bei Privatkunden (B2C): Da Endverbraucher keine Vorsteuer abziehen können, kann der Kleinunternehmer seine Leistungen entweder 19 % günstiger anbieten oder die 19 % als zusätzliche Marge behalten.
- Nachteil bei Investitionen & B2B: Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen (z. B. für Hardware, Werkzeuge, Software-Lizenzen oder Büromöbel) beim Finanzamt geltend machen.