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Abschreibungsrechner (AfA & GWG)

Ermittle den steuerlichen Abschreibungsverlauf nach amtlicher AfA-Tabelle, GWG-Grenzen und BMF-Sonderregelungen für IT-Hardware.

€ netto

GWG-Grenze: bis 800,00 € netto

Für zeitanteilige Zwölftelung

Abschreibung im 1. Kalenderjahr (Lineare AfA (Tabelle))

138,46 €

Nutzungsdauer: 13 Jahre | Reguläre volle Jahres-AfA: 184,62 €

Abschreibungsmethode:Lineare AfA (Tabelle)

Abschreibungsverlauf nach Kalenderjahren

JahrMonateAfA-BetragRestbuchwert (31.12.)
20269 Monate138,46 €2.261,54 €
202712 Monate184,62 €2.076,92 €
202812 Monate184,62 €1.892,30 €
202912 Monate184,62 €1.707,68 €
203012 Monate184,62 €1.523,06 €
203112 Monate184,62 €1.338,44 €
203212 Monate184,62 €1.153,82 €
203312 Monate184,62 €969,20 €
203412 Monate184,62 €784,58 €
203512 Monate184,62 €599,96 €
203612 Monate184,62 €415,34 €
203712 Monate184,62 €230,72 €
203812 Monate184,62 €46,10 €
20393 Monate46,10 €0,00 €

Grundlagen der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA)

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die über mehrere Jahre genutzt werden, können steuerlich nicht auf einmal als Betriebsausgabe abgezogen werden. Ihre Anschaffungskosten müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden (§ 7 EStG):

GWG bis 800 €

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG) können im Anschaffungsjahr zu 100 % sofort abgeschrieben werden.

1-jährige Digital-AfA

Nach BMF-Schreiben können Laptops, Workstations und Software unabhängig vom Kaufpreis im 1. Jahr voll abgesetzt werden.

Unterjährige Zwölftelung

Wird ein Wirtschaftsgut im laufenden Jahr erworben, wird die AfA ab dem Monat der Anschaffung zeitanteilig berechnet.

Auszug der amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums

Für langlebige Güter gibt das BMF verbindliche Erfahrungswerte zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vor:

WirtschaftsgutNutzungsdauer (AfA)Jährlicher Satz
Computer, Laptops & Workstations1 Jahr (Digital-AfA)100,0 %
Smartphones & Tablets5 Jahre20,0 %
Firmenwagen / PKW6 Jahre16,67 %
Büromöbel (Tische, Schränke, Stühle)13 Jahre7,69 %

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bis zu welchem Betrag gilt die Sofortabschreibung für GWG?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € netto (ohne Vorsteuer) können nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung zu 100 % sofort als Betriebsausgabe voll abgesetzt werden.

Wie funktioniert die 1-jährige Digital-AfA für IT-Hardware und Software?

Nach den BMF-Schreiben zur Digital-AfA kann für digitale Wirtschaftsgüter (wie Laptops, Desktop-PCs, Workstations, Monitore, Drucker und ERP-/Anwendungssoftware) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden – unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten.

Was bedeutet unterjährige Zwölftelung?

Wird ein Wirtschaftsgut im laufenden Kalenderjahr angeschafft (z. B. im Mai), wird die reguläre Jahres-AfA zeitanteilig nach Monaten berechnet. Für jeden vollen Monat ab Anschaffung wird 1/12 der Jahresabschreibung im ersten Jahr geltend gemacht; der Rest verschiebt sich an das Ende der Laufzeit.

Was ist der Unterschied zwischen GWG und Sammelposten?

Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000,00 € netto können alternativ in einem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG erfasst werden. Dieser Pool wird pauschal und linear über 5 Jahre (20 % pro Jahr) abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer der einzelnen Gegenstände.

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