Wie berechnet sich die Gewerbesteuer in Deutschland?
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die den Ertrag eines Gewerbebetriebs besteuert und den Kommunen als Haupteinnahmequelle dient. Die Berechnung erfolgt in drei gesetzlich festgelegten Schritten nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG):
1. Freibetrag 24.500 €
Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) erhalten einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag.
2. Steuermesszahl 3,5 %
Der um Hinzurechnungen/Kürzungen und Freibetrag bereinigte Gewerbeertrag wird mit der bundesweiten Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.
3. Gemeinde-Hebesatz
Der Steuermessbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert (gesetzlicher Mindesthebesatz 200 %, Durchschnitt liegt bei 380–430 %).
Beispielhafte Hebesätze deutscher Städte im Vergleich
Die Gewerbesteuerbelastung hängt massiv vom Standort der Betriebsstätte ab:
| Stadt / Standort | Gewerbesteuer-Hebesatz | Effektiver Steuersatz |
|---|---|---|
| Grünwald / Monheim am Rhein | 240 % – 250 % | 8,40 % – 8,75 % |
| Bundesweiter Durchschnitt | ca. 400 % – 420 % | 14,00 % – 14,70 % |
| Frankfurt am Main / Köln | 460 % – 475 % | 16,10 % – 16,63 % |
| München | 490 % | 17,15 % |
Die ESt-Anrechnung nach § 35 EStG
Um eine steuerliche Doppelbelastung zu vermeiden, können Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften die gezahlte Gewerbesteuer bis zum 4,0-fachen des Steuermessbetrags direkt von ihrer tariflichen Einkommensteuer anrechnen. Bei Hebesätzen bis ca. 400 % neutralisiert diese Anrechnung die Gewerbesteuerbelastung nahezu vollständig.