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Arbeitgeber-Gesamtkosten-Rechner

Berechne die echten Gesamtkosten eines Mitarbeiters für Arbeitgeber: Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, AV, PV), Umlagen U1, U2, U3 und Berufsgenossenschaft.

Hinweis: Alle Berechnungen und Angaben erfolgen ohne Gewähr. Dies stellt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Rechners getroffen werden, ist ausgeschlossen.
Deal-Szenarien:

1. Mitarbeiter-Vergütung & Arbeitgeber-Benefits

€
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2. Krankenkassen-Zusatzbeitrag & Berufsgenossenschaft

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Arbeitgeber-Gesamtkosten (Monatlich)
5.317,00 €

🚀 Jahresbudget: 63.807,00 € p.a.

Lohnnebenkosten-Aufschlag
+1.117,00 € / Mo.

Zusätzliche Nebenkostenquote: +26.6% auf das Bruttogehalt

Sozialversicherung (AG)897,00 €KV, RV, AV & PV
Umlagen (U1/U2/U3) & BG171,00 €U1, U2, U3 + Unfallkasse
Benefits & Brutto4.250,00 €Grundlohn + Extras
Krankenversicherung (AG):359,00 €
Rentenversicherung (AG 9,30%):391,00 €
Arbeitslosenversicherung (AG 1,30%):55,00 €
Pflegeversicherung (AG):92,00 €
Umlagen U1, U2, U3 + Berufsgenossenschaft:171,00 €

Echte Personalkosten und gesetzliche Lohnnebenkosten präzise planen

Bei der Einstellung von Mitarbeitern und der Budgetierung von Gehältern greift das Bruttogehalt zu kurz. Auf Unternehmen kommen verpflichtende Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), Umlagebeträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1, U2, U3) sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zu.

~21 % bis 24 % Aufschlag

Gesetzliche Lohnnebenkosten addieren sich im Schnitt mit rund 21 % bis 24 % auf das vereinbarte Bruttogehalt.

Umlagen U1, U2 & U3

Schutz und Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1 bis 30 MA), Mutterschutz (U2) und Insolvenzgeld (U3).

BBG-Deckelung

Arbeitgeberanteile sind durch die Beitragsbemessungsgrenzen bei Top-Gehältern nach oben hin gedeckelt.

Übersicht der gesetzlichen Arbeitgeberanteile 2026

Die gesetzlichen Lohnnebenkosten setzen sich aus folgenden Teilpositionen zusammen:

KostenpositionAG-BeitragssatzMax. Monatsbemessung
Gesetzliche Rentenversicherung (RV)9,30 %8.050,00 €
Gesetzliche Krankenversicherung (KV)7,30 % + halber Zusatzbeitrag (~1,25 %)5.512,50 €
Pflegeversicherung (PV)2,20 % (Sachsen: 1,70 %)5.512,50 €
Arbeitslosenversicherung (AV)1,30 %8.050,00 €
Umlagen (U1, U2, U3) & Berufsgenossenschaftca. 2,5 % bis 4,5 % je nach Kasse & Gefahrentarifvariabel

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die typischen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber in Deutschland?▼

Als Faustformel liegen die gesetzlichen Lohnnebenkosten bei ca. 21 % bis 24 % des Bruttogehalts. Sie setzen sich zusammen aus den hälftigen Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie den gesetzlichen Umlagen (U1, U2, U3) und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft.

Was ist die U1-Umlage und wer muss sie zahlen?▼

Die U1-Umlage ist ein Ausgleich für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Sie ist nur für kleine und mittlere Unternehmen mit in der Regel nicht mehr als 30 anrechenbaren Mitarbeitern verpflichtend. Im Krankheitsfall erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber je nach Satz 40 % bis 80 % des fortgezahlten Bruttolohns.

Was decken die Umlagen U2 und U3 ab?▼

Die U2-Umlage (Mutterschutz) gleicht finanzielle Belastungen durch Mutterschaftsleistungen und Beschäftigungsverbote zu 100 % aus; sie muss von allen Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl entrichtet werden. Die U3-Umlage (Insolvenzgeld) sichert ausstehende Arbeitnehmeransprüche bei Unternehmensinsolvenzen ab.

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten für die Arbeitgeberbeiträge 2026?▼

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei monatlich 5.512,50 € (66.150 € p.a.). Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Obergrenze bei monatlich 8.050,00 € (96.600 € p.a.). Gehälter oberhalb dieser Schwellen sind beitragsfrei.

Warum weicht der Pflegeversicherungsbeitrag in Sachsen ab?▼

In Sachsen zahlen Arbeitgeber traditionell einen geringeren Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung (1,70 % statt 2,20 %), weil der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag in Sachsen nicht wie in den übrigen Bundesländern zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde.

Wie werden Sachbezüge und steuerfreie Benefits bei den Gesamtkosten kalkuliert?▼

Freiwillige Arbeitgeberleistungen wie das 50-Euro-Sachbezugskontingent (§ 8 Abs. 2 EStG), Essenszuschüsse, steuerfreie Jobtickets oder Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV) erhöhen die monatlichen Arbeitgebergesamtkosten 1:1, sind jedoch in der Regel frei von Sozialversicherungsabgaben.

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