Homeoffice und Arbeitszimmer im Steuerrecht: Alle Regelungen nach EStG
Seit der Reform durch das Jahressteuergesetz unterscheidet das deutsche Einkommensteuerrecht klar zwischen der unbürokratischen Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) und dem steuerlichen Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers.
1. Die Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG)
- Betrag: 6,00 Euro pro Kalendertag.
- Höchstgrenze: Maximal 210 Tage bzw. 1.260 Euro pro Kalenderjahr.
- Keine Raumanforderung: Gilt auch bei Arbeit in der Couchecke oder am Küchentisch.
- Werbungskosten-Wirkung: Mindert die Steuerlast, sobald alle Werbungskosten in Summe 1.230 Euro (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) übersteigen.
2. Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt
Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit (z. B. bei reinen Remote-Workern, Software-Entwicklern oder Autoren ohne externen Arbeitsplatz), bestehen zwei steuerliche Optionen:
- Jahrespauschale: Pauschaler Abzug von 1.260 Euro pro Jahr ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten.
- Tatsächliche Raumkosten: Abzug der anteiligen Kosten (Miete, Strom, Heizung, Gebäudeabschreibung) entsprechend dem prozentualen Flächenanteil des Zimmers an der Gesamtwohnfläche.