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Homeoffice & Arbeitszimmer

Tagespauschale (6 €/Tag bis 1.260 €) vs. tatsächliche Raumkosten steuerlich vergleichen.

Hinweis: Alle Berechnungen und Angaben erfolgen ohne Gewähr. Dies stellt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Rechners getroffen werden, ist ausgeschlossen.
Deal-Szenarien:

✓ Kein separates Arbeitszimmer nötig: Die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage = 1.260 €) kann auch für das Arbeiten am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke geltend gemacht werden.

2. Tage, Werbungskosten & Steuersatz

180 Tage
1 Tage210 Tage
€
38 %
15 %45 %
Geschätzte Steuerersparnis (Netto-Rückerstattung)
171,00 €

Basierend auf einem steuerlichen Abzugsbetrag von 1.080,00 €.

Werbungskosten gesamt1.680,00 €
Homeoffice-Abzug1.080,00 €180 Tage × 6 € / Tag
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230,00 € bereits im Lohnsteuertarif enthalten
Übersteigender Mehrbetrag450,00 €mindert das zu versteuernde Einkommen
✓ Volle steuerliche Wirksamkeit

Deine gesamten Werbungskosten (1.680,00 €) übersteigen den Pauschbetrag von 1.230 €. Jeder weitere Euro bringt dir bares Geld zurück!

Homeoffice und Arbeitszimmer im Steuerrecht: Alle Regelungen nach EStG

Seit der Reform durch das Jahressteuergesetz unterscheidet das deutsche Einkommensteuerrecht klar zwischen der unbürokratischen Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) und dem steuerlichen Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers.

1. Die Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG)

  • Betrag: 6,00 Euro pro Kalendertag.
  • Höchstgrenze: Maximal 210 Tage bzw. 1.260 Euro pro Kalenderjahr.
  • Keine Raumanforderung: Gilt auch bei Arbeit in der Couchecke oder am Küchentisch.
  • Werbungskosten-Wirkung: Mindert die Steuerlast, sobald alle Werbungskosten in Summe 1.230 Euro (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) übersteigen.

2. Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt

Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit (z. B. bei reinen Remote-Workern, Software-Entwicklern oder Autoren ohne externen Arbeitsplatz), bestehen zwei steuerliche Optionen:

  1. Jahrespauschale: Pauschaler Abzug von 1.260 Euro pro Jahr ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten.
  2. Tatsächliche Raumkosten: Abzug der anteiligen Kosten (Miete, Strom, Heizung, Gebäudeabschreibung) entsprechend dem prozentualen Flächenanteil des Zimmers an der Gesamtwohnfläche.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale im Steuerjahr 2026?▼

Die Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) beträgt 6 Euro pro Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird. Sie kann für maximal 210 Tage pro Jahr geltend gemacht werden, woraus sich ein steuerlicher Höchstbetrag von 1.260 Euro pro Kalenderjahr ergibt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Benötigt man für die Homeoffice-Pauschale ein separates Arbeitszimmer?▼

Nein. Ein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer ist für die Tagespauschale nicht erforderlich. Sie steht auch Arbeitnehmern und Selbstständigen zu, die am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einer eingerichteten Arbeitsecke arbeiten.

Wie wirkt sich die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag aus?▼

Bei Arbeitnehmern zählt die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten. Sie wirkt sich steuermindernd aus, sobald alle Werbungskosten (inkl. Pendlerpauschale, Fachliteratur, Arbeitsmittel etc.) in Summe den gesetzlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.

Wann können die tatsächlichen Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers abgesetzt werden?▼

Die tatsächlichen anteiligen Raumkosten (Miete, Zinsen, Nebenkosten, Strom, Gebäude-AfA) können nur abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Alternativ kann in diesem Fall eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ohne Einzelkostennachweis gewählt werden.

Darf man an einem Tag Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig ansetzen?▼

Grundsätzlich schließt die Homeoffice-Pauschale für denselben Tag den Abzug der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg aus. Ausnahme: Wenn dem Arbeitnehmer für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z.B. Lehrer) und am selben Tag Termine außer Haus wahrgenommen wurden.

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