Gesetzliche Grundlagen des Elterngeldes nach dem BEEG
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) federt den Verdienstausfall nach der Geburt eines Kindes ab. Eltern können flexibel zwischen Basiselterngeld (für eine vollständige berufliche Auszeit) und ElterngeldPlus (für eine gestreckte Auszahlung bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit bis 32 Stunden/Woche) wählen.
300 € bis 1.800 € / Monat
Basiselterngeld ersetzt 65 % bis 67 % des Netto-Verdienstausfalls für maximal 12 bzw. 14 Partnermonate.
ElterngeldPlus & Teilzeit
Verdoppelt den Bezugszeitraum auf bis zu 24 Monate und mildert die Anrechnung von Teilzeiteinkommen.
+10 % Geschwisterbonus
Zusätzlicher Aufschlag von mind. 75 €/Monat bei älteren Geschwisterkindern im selben Haushalt (§ 2a BEEG).
Übersicht: Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus
| Kriterium | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Maximaler Bezugszeitraum | 12 Monate (14 Monate mit Partnermonaten) | 24 Monate (bis 32 Monate mit Bonus) |
| Monatsbetrag | 300 € bis 1.800 € | 150 € bis 900 € |
| Teilzeitarbeit (bis 32 h/Woche) | Wird direkt auf den Höchstsatz angerechnet | Optimiert für Zuverdienst ohne Kürzung |
| Mindest-Geschwisterbonus | 75,00 € / Monat | 37,50 € / Monat |