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Urlaubsanspruch Rechner

Urlaubsanspruch bei Teilzeit, Ein-/Austritt und BUrlG-Zwölftelung taggenau berechnen.

Hinweis: Alle Berechnungen und Angaben erfolgen ohne Gewähr. Dies stellt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Rechners getroffen werden, ist ausgeschlossen.
Deal-Szenarien:

1. Jahresurlaub, Arbeitswoche & Beschäftigungszeitraum

Tage
Tage
Mon.

2. Gehalt & Urlaubsabgeltung bei Kündigung (§ 11 BUrlG)

€
Tg.

💡 Rundungsregel nach § 5 Abs. 2 BUrlG: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag (≥ 0,5) ergeben, werden gesetzlich auf volle Urlaubstage aufgerundet.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch im Abrechnungsjahr
30 Tage

Rechnerischer Anspruch: 30 Tage (für 12 Beschäftigungsmonate bei 5 Tagen/Woche).

Urlaubsabgeltung bei Beendigung (§ 11 BUrlG)
1.403,04 € Brutto

Für 8 Resturlaubstage à 175,38 € Tagessatz (13-Wochen-Formel).

Gesetzl. Mindesturlaub20 Tage§ 3 BUrlG Basis
Vertragl. Mehrurlaub+10 Tageüber Mindesturlaub
Tagessatz Brutto175,38 €pro bezahltem Urlaubstag
Status Arbeitswoche5 / 5 TageVollzeit-Woche

Gesetzlicher und vertraglicher Urlaubsanspruch nach dem BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sichert jedem Beschäftigten in Deutschland einen bezahlten Mindesterholungsurlaub zu.

1. Die Umrechnung bei Teilzeit (§ 3 BUrlG)

Der Urlaubsanspruch hängt ausschließlich von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage ab, nicht von der geleisteten Stundenzahl. Wer an 3 Tagen pro Woche je 8 Stunden arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch in Wochen wie jemand, der an 3 Tagen je 4 Stunden arbeitet.

2. Urlaubsabgeltung bei Kündigung (§ 7 Abs. 4 BUrlG)

Endet das Arbeitsverhältnis und können Resturlaubstage wegen der Kündigungsfrist nicht mehr genommen werden, wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Geldanspruch auf Urlaubsabgeltung um. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung (§ 11 BUrlG).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG?▼

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei einer klassischen 5-Tage-Woche (jeweils 4 volle Arbeitswochen bezahlter Urlaub pro Kalenderjahr).

Wie wird der Urlaub bei Teilzeit umgerechnet?▼

Die Umrechnung erfolgt über das Verhältnis der individuellen Arbeitstage zur betrieblichen Standard-Woche: (Vertragliche Urlaubstage Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche) / Standard-Arbeitstage des Betriebs. Bei 30 Tagen Basisurlaub und einer 3-Tage-Woche (bezogen auf 5 Tage) beträgt der Anspruch genau 18 Urlaubstage.

Wie funktioniert die Zwölftelung bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr?▼

Nach § 5 Abs. 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Endet das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30. Juni) und besteht es länger als 6 Monate, hat der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub.

Wie wird die Urlaubsabgeltung bei Vertragsende nach § 11 BUrlG berechnet?▼

Kann Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Natur gewährt werden, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG finanziell abzugelten. Der Tagessatz berechnet sich nach der 13-Wochen-Formel (§ 11 Abs. 1 BUrlG): (Monatsgehalt × 3) / (13 Wochen × wöchentliche Arbeitstage).

Welcher Zusatzurlaub gilt für schwerbehinderte Menschen?▼

Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 50) haben nach § 208 Abs. 1 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche).

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