Gesetzlicher und vertraglicher Urlaubsanspruch nach dem BUrlG
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sichert jedem Beschäftigten in Deutschland einen bezahlten Mindesterholungsurlaub zu.
1. Die Umrechnung bei Teilzeit (§ 3 BUrlG)
Der Urlaubsanspruch hängt ausschließlich von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage ab, nicht von der geleisteten Stundenzahl. Wer an 3 Tagen pro Woche je 8 Stunden arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch in Wochen wie jemand, der an 3 Tagen je 4 Stunden arbeitet.
2. Urlaubsabgeltung bei Kündigung (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
Endet das Arbeitsverhältnis und können Resturlaubstage wegen der Kündigungsfrist nicht mehr genommen werden, wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Geldanspruch auf Urlaubsabgeltung um. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung (§ 11 BUrlG).