Vergütung von Überstunden im deutschen Arbeitsrecht
Leisten Arbeitnehmer über ihre vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zusätzliche Stunden, stellt sich die Frage nach Vergütung oder Freizeitausgleich (§ 611a BGB).
1. Die rechtliche Berechnung des Stundenlohns
Da Monate unterschiedlich viele Werktage haben, wird der rechnerische Grundstundenlohn über das Quartal (13 Wochen) nach der gesetzlich anerkannten Formel ermittelt:
Stundenlohn = (Monatsbrutto × 3) / (13 × Wochenarbeitsstunden)
2. Steuerliche Progression bei der Auszahlung
Werden Überstunden in Geld ausbezahlt, handelt es sich um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Durch das Hinzurechnen zum regulären Monatseinkommen greift der persönliche Grenzsteuersatz, wodurch Überstundenzahlungen überdurchschnittlich stark durch Lohnsteuer und Sozialabgaben gemindert werden.