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GmbH vs. Einzelunternehmen Steuervergleich

Ermittle die exakte Steuerbelastung zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft inklusive GF-Gehalt, Hebesatz und Thesaurierungseffekt.

€ / Jahr
% (Ø ca. 400 %)
€ / Jahr

Gilt als Betriebsausgabe der GmbH

0 % (Volle Thesaurierung)100 % (Volle Ausschüttung)
Rechtsform

Einzelunternehmen

Steuerlich günstiger (+3.435 €)
Gewerbesteuer (inkl. Freibetrag):13.370 €
Einkommensteuer (nach § 35 Anrechnung):27.377 €
Gesamte Steuerlast:40.747 € (34 %)
Privates Netto:79.253 €
Rechtsform

GmbH

Gewerbe- & Körperschaftsteuer (GmbH):17.895 €
ESt auf GF-Gehalt + KapESt auf Ausschüttung:26.287 €
Gesamte Steuerlast:44.182 € (36.8 %)
Privates Netto:75.818 €

GmbH oder Einzelunternehmen: Ab wann lohnt sich der Wechsel?

Die Frage nach der optimalen Rechtsform hängt vor allem von zwei Faktoren ab: der Höhe des Jahresgewinns und dem Anteil, der für private Zwecke entnommen werden soll.

Gewerbesteuer-Anrechnung

Beim Einzelunternehmen wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum Hebesatz von ca. 400 % fast vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet.

Thesaurierungs-Hebel

Verbleiben Gewinne in der GmbH, fallen darauf nur rund 30 % Steuern an (15 % KSt + GewSt). Das spart Kapital für Reinvestitionen im Vergleich zu bis zu 45 % Spitzensteuersatz.

GF-Gehalt als Kosten

Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers mindert den GmbH-Gewinn als Betriebsausgabe und wird privat mit dem persönlichen Einkommensteuertarif versteuert.

Direkter Systemvergleich der Rechtsformen

Die wesentlichen steuerlichen und rechtlichen Unterschiede im Überblick:

KriteriumEinzelunternehmenGmbH / UG
BesteuerungsgrundlageEinkommensteuer (0 % bis 45 %)KSt (15 %) + GewSt (~15 %)
Gewerbesteuer-Freibetrag24.500 € Freibetrag + § 35 Anrechnung0 € (ab 1. Euro voll pflichtig)
HaftungVoll persönlich mit PrivatvermögenBeschränkt auf das Stammkapital
Buchführung & BilanzEinfache EÜR möglich (unter Schwellenwerten)Doppelte Buchführung & HGB-Bilanz
Thesaurierte GewinneSofort voll einkommensteuerpflichtigFlach mit ca. 30 % besteuert

Die Faustformel für den Wechsel zur GmbH

Als Daumenregel gilt in der Steuerberatung: Ein Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH lohnt sich steuerlich meist ab einem Vorsteuergewinn von circa 80.000 € bis 100.000 € pro Jahr – vorausgesetzt, ein wesentlicher Teil des Gewinns verbleibt im Unternehmen zur Reinvestition und wird nicht sofort vollständig privat ausgeschüttet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab welchem Gewinn lohnt sich steuerlich eine GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen?

Steuerlich lohnt sich eine GmbH meist ab einem Jahresgewinn vor Steuern von ca. 80.000 € bis 100.000 € – vorausgesetzt, dass ein Teil der Gewinne im Unternehmen verbleibt (Thesaurierung). Wird der gesamte Gewinn privat ausgeschüttet, führt die Doppelbesteuerung aus KSt/GewSt und Abgeltungsteuer oft zu keiner signifikanten Steuerersparnis.

Wie hoch ist die Steuerbelastung auf Unternehmensebene bei einer GmbH?

Auf einbehaltene Gewinne (thesaurierte Gewinne) zahlt die GmbH 15 % Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) und je nach Hebesatz rund 14 % bis 17 % Gewerbesteuer. Die Gesamtbelastung auf Unternehmensebene liegt damit bei etwa 30 %.

Wie wirkt sich das Geschäftsführergehalt bei einer GmbH aus?

Ein angemessenes Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt bei der GmbH als Betriebsausgabe und mindert den zu versteuernden Gewinn der GmbH voll. Der Geschäftsführer versteuert das Gehalt privat nach seinem individuellen Einkommensteuertarif.

Welche laufenden Mehrkosten entstehen bei einer GmbH?

Eine GmbH erfordert zwingend doppelte Buchführung, Bilanzierung nach HGB, IHK-Beiträge, Bundesanzeiger-Offenlegung und Steuerberatungskosten für Jahresabschluss und Körperschaftsteuererklärung. Diese Fixkosten liegen typischerweise bei mindestens 2.500 € bis 5.000 € jährlich.

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