GmbH oder Einzelunternehmen: Der Steuer- und Liquiditätsvergleich
Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der wichtigsten Weichenstellungen für Unternehmer und Selbstständige. Neben haftungsrechtlichen Aspekten (beschränkte Haftung der GmbH vs. persönliche Vollhaftung beim Einzelunternehmen) unterscheiden sich beide Formen fundamental in ihrer steuerlichen Behandlung.
1. Einzelunternehmen: Transparentes Steuerprinzip
Beim Einzelunternehmen (sowie bei GbR, OHG und KG) bildet das Unternehmen keine eigene steuerliche Einheit. Der gesamte erwirtschaftete Jahresgewinn wird unmittelbar dem Inhaber zugerechnet und mit dessen persönlichem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) bis zum Spitzensteuersatz besteuert.
- Vorteil: 24.500 Euro Freibetrag bei der Gewerbesteuer und weitgehende Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.
- Nachteil: Gewinne können nicht steuerbegünstigt im Unternehmen angespart werden.
2. GmbH: Trennungsprinzip und Thesaurierungsbegünstigung
Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Ihr Gewinn wird auf Unternehmensebene pauschal mit rund 30 % besteuert (15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Solz + ca. 14 % bis 17 % Gewerbesteuer je nach Hebesatz).
- Geschäftsführer-Gehalt: Mindert als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH.
- Thesaurierungsvorteil: Verbleibt der Gewinn in der GmbH zur Reinvestition, fällt keine private Einkommensteuer an. Erst bei einer Ausschüttung ins Privatvermögen greift die Kapitalertragsteuer (26,38 %).