Gewerbesteuer in Deutschland: Systematik, Hebesätze und Steuerermäßigung
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine der bedeutendsten Einnahmequellen deutscher Kommunen. Sie besteuert die Ertragskraft eines Gewerbebetriebs und wird nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) in einem zweistufigen Verfahren zwischen Finanzamt (Festsetzung des Steuermessbetrags) und Gemeinde (Festsetzung der Steuerschuld über den Hebesatz) ermittelt.
1. Die vierstufige Berechnungsformel
- Gewerbeertrag ermitteln: Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) - Kürzungen (§ 9 GewStG), abgerundet auf volle 100 Euro.
- Freibetrag anwenden: Abzug von 24.500 Euro bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (0 Euro bei Kapitalgesellschaften).
- Steuermessbetrag berechnen: Zu versteuernder Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl.
- Gewerbesteuer ermitteln: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde.
2. Steuerliche Entlastung nach § 35 EStG
Um Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften im Vergleich zu Freiberuflern nicht übermäßig zu belasten, gewährt der Gesetzgeber eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die private Einkommensteuerschuld. Der Ermäßigungsfaktor beträgt das 4,0-Fache des Steuermessbetrags.
Liegt der Hebesatz einer Gemeinde bei exakt 400 %, wird die Gewerbesteuer im Regelfall zu 100 % mit der Einkommensteuer verrechnet, sofern eine ausreichende persönliche Einkommensteuer anfällt. Erst bei Hebesätzen über 400 % (wie in vielen deutschen Großstädten üblich) entsteht eine echte steuerliche Mehrbelastung.