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Homeoffice & Arbeitszimmer Rechner

Ermittle, ob sich die Homeoffice-Tagespauschale oder das Absetzen der tatsächlichen Raumkosten mehr für deine Steuererklärung lohnt.

Tage (max. 210 f. Pauschale)
15 % (Einstieg)42 % (Spitzensteuersatz)
Separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer vorhanden?Keine Arbeitsecke im Wohn-/Schlafzimmer, sondern ein eigener Raum
Optimaler Werbungskostenabzug (Empfehlung: Pauschale)

1.080 €

Reine Werbungskostenminderung in der Einkommensteuererklärung

Geschätzte Steuererstattung:+ 378 €
Homeoffice-Pauschale (6 € / Tag, max. 1.260 €)1.080 €Gilt auch für Arbeitsecken ohne separaten Raum
Tatsächliche Kosten Arbeitszimmer0 € (Kein Raum)Auf max. 1.260 € begrenzt

Pauschale oder Arbeitszimmer: Was gilt im Steuerjahr 2026?

Seit der Neuregelung im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b und 6c EStG) können alle Beschäftigten ohne bürokratischen Nachweis von der Tagespauschale profitieren. Ein echtes häusliches Arbeitszimmer bietet jedoch bei hohen Mietkosten weiterhin erhebliche Vorteile:

Tagespauschale (6 € / Tag)

Für bis zu 210 Homeoffice-Tage können maximal 1.260 € als Werbungskosten geltend gemacht werden – auch am Küchentisch.

Separater Raum erforderlich

Für die tatsächlichen Kosten muss das Arbeitszimmer ein baulich abgetrennter Raum sein, der zu mindestens 90 % beruflich genutzt wird.

Mittelpunkt-Kriterium

Bildet der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit (z. B. bei Remote-Verträgen), sind die Raumkosten unbegrenzt absetzbar.

Tagespauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer

Die Voraussetzungen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten im direkten Vergleich:

KriteriumHomeoffice-TagespauschaleHäusliches Arbeitszimmer
Maximaler Abzug1.260 € (6 € pro Tag / max. 210 Tage)Unbegrenzt (tatsächliche Kosten)
RaumanforderungKeine (Küchentisch, Schreibtischecke)Abgeschlossener Raum (> 90 % beruflich)
Mittelpunkt-ErfordernisNicht erforderlichZwingend erforderlich
NachweisaufwandMinimal (nur Tage auflisten)Mietvertrag, Grundriss, Nebenkosten

Hinweis zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Die Homeoffice-Pauschale wird auf den regulären Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 €) angerechnet. Eine echte zusätzliche Steuererstattung entsteht somit, wenn deine gesamten Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel wie Monitore oder Bürostühle, Fachliteratur und Homeoffice) zusammen 1.230 € im Kalenderjahr übersteigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Homeoffice-Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG beträgt 6,00 € pro Kalendertag für maximal 210 Tage im Jahr. Der maximale steuerliche Höchstbetrag liegt damit bei 1.260,00 € pro Kalenderjahr.

Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein separates Arbeitszimmer?

Nein. Die Tagespauschale kann auch geltend gemacht werden, wenn die berufliche Tätigkeit an einer Arbeitsecke, im Wohnzimmer oder am Küchentisch ausgeübt wird. Ein separates Zimmer ist dafür nicht erforderlich.

Wann können die tatsächlichen Raumkosten eines Arbeitszimmers abgesetzt werden?

Die tatsächlichen anteiligen Kosten (Miete, Strom, Heizung, Nebenkosten) sind unbegrenzt abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den qualitativen Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Alternativ kann eine Jahrespauschale von 1.260 € gewählt werden.

Kann ich die Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale am selben Tag ansetzen?

Grundsätzlich nein. Für denselben Kalendertag kann entweder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte oder die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn am selben Tag kein anderer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stand und zusätzlich Außendiensttermine wahrgenommen wurden.

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