Pauschale oder Arbeitszimmer: Was gilt im Steuerjahr 2026?
Seit der Neuregelung im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b und 6c EStG) können alle Beschäftigten ohne bürokratischen Nachweis von der Tagespauschale profitieren. Ein echtes häusliches Arbeitszimmer bietet jedoch bei hohen Mietkosten weiterhin erhebliche Vorteile:
Tagespauschale (6 € / Tag)
Für bis zu 210 Homeoffice-Tage können maximal 1.260 € als Werbungskosten geltend gemacht werden – auch am Küchentisch.
Separater Raum erforderlich
Für die tatsächlichen Kosten muss das Arbeitszimmer ein baulich abgetrennter Raum sein, der zu mindestens 90 % beruflich genutzt wird.
Mittelpunkt-Kriterium
Bildet der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit (z. B. bei Remote-Verträgen), sind die Raumkosten unbegrenzt absetzbar.
Tagespauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer
Die Voraussetzungen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten im direkten Vergleich:
| Kriterium | Homeoffice-Tagespauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Maximaler Abzug | 1.260 € (6 € pro Tag / max. 210 Tage) | Unbegrenzt (tatsächliche Kosten) |
| Raumanforderung | Keine (Küchentisch, Schreibtischecke) | Abgeschlossener Raum (> 90 % beruflich) |
| Mittelpunkt-Erfordernis | Nicht erforderlich | Zwingend erforderlich |
| Nachweisaufwand | Minimal (nur Tage auflisten) | Mietvertrag, Grundriss, Nebenkosten |
Hinweis zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Die Homeoffice-Pauschale wird auf den regulären Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 €) angerechnet. Eine echte zusätzliche Steuererstattung entsteht somit, wenn deine gesamten Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel wie Monitore oder Bürostühle, Fachliteratur und Homeoffice) zusammen 1.230 € im Kalenderjahr übersteigen.