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Ertragswertverfahren-Unternehmensbewertung

Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren und Gewinnmultiplikatoren für den Mittelstand berechnen.

Hinweis: Alle Berechnungen und Angaben erfolgen ohne Gewähr. Dies stellt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Rechners getroffen werden, ist ausgeschlossen.
Deal-Szenarien:

1. Nachhaltiger Jahresgewinn & Unternehmerlohn

Bereinigter Ertrag: 350.000,00 €/J.
/J.
/J.

2. Kapitalisierungszinssatz (IDW S 1) & Substanzwert

Kapitalisierungszins: 8,25 %
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💡 Die Ertragswert-Formel (IDW S 1 / § 199 BewG): Unternehmenswert = (Bereinigter Jahresertrag / Kapitalisierungszinssatz) + Nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Der Kapitalisierungszins setzt sich zusammen aus Basiszins (2.75 %) + Risikoprämie (6.5 %) − Wachstumsabschlag (1 %) = 8,25 %.

Unternehmenswert nach Ertragswertverfahren
4.392.424,00 €

Basiert auf 4.242.424,00 € reinem Ertragswert (12,5x bereinigter Ertrag) plus 150.000,00 € nicht betriebsnotwendigem Vermögen.

Bewertungs-Einstufung:🟢 Solider Mittelstand (7–10 %)
Impliziertes Multiple:12,5x Ertrag
EBIT-Multiple-Wert (5,5x):1.925.000,00 €
Bereinigter Ertrag350.000,00 €/J. nach Unternehmerlohn
Kapitalisierungszins8,25 % Zinsfuß p. a.
Reiner Ertragswert4.242.424,00 €ohne Net Cash
Net Cash / Substanz150.000,00 €Sondervermögen

Unternehmensnachfolge & M&A: Das Ertragswertverfahren nach IDW S 1 und § 199 BewG

Bei Unternehmensverkäufen, Gesellschafterwechseln oder steuerlichen Bewertungen für die Erbschaftsteuer ist das Ertragswertverfahren der rechtliche und wirtschaftliche Standard in Deutschland. Es ermittelt den Unternehmenswert objektiv auf Basis der zukünftig nachhaltig erzielbaren Erträge, bereinigt um einen angemessenen Unternehmerlohn.

1. Die Kernformeln des Ertragswertverfahrens

  • Bereinigter Ertrag: Nachhaltiger Jahresgewinn (EBIT) − Angemessener Unternehmerlohn
  • Kapitalisierungszinssatz: Risikoloser Basiszins + Risikozuschlag − Wachstumsabschlag
  • Reiner Ertragswert: Bereinigter Jahresertrag / Kapitalisierungszinssatz
  • Gesamtwert des Unternehmens: Reiner Ertragswert + Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

2. Drei Praxistipps für Verkäufer und Käufer

Ermitteln Sie einen marktgerechten Firmenwert durch Bereinigung historischer Bilanzen um einmalige Sondereffekte und private Kosten, Realistische Bemessung des Unternehmerlohns entsprechend der tatsächlichen Leitungsfunktion und Plausibilisierung des Ergebnisses über branchenübliche EBIT-Multiples.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie funktioniert das Ertragswertverfahren (IDW S 1 / § 199 BewG) zur Unternehmensbewertung?

Das Ertragswertverfahren bewertet ein Unternehmen nach seiner Fähigkeit, in Zukunft nachhaltige finanzielle Überschüsse (Erträge) zu erwirtschaften. Formel: Unternehmenswert = (Bereinigter nachhaltiger Jahresertrag / Kapitalisierungszinssatz) + Nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Es ist das in Deutschland von Wirtschaftsprüfern, Gerichten und dem Finanzamt primär anerkannte Bewertungsverfahren.

Warum muss ein angemessener Unternehmerlohn vom Gewinn abgezogen werden?

Bei inhabergeführten Unternehmen (GmbH, Einzelunternehmen) arbeitet der Inhaber oft aktiv in der Geschäftsführung mit. Arbeitet der Inhaber ohne marktübliches Gehalt, ist der bilanzielle Gewinn künstlich überhöht. Ein fremder Käufer müsste einen angestellten Geschäftsführer bezahlen, weshalb der Unternehmerlohn vor der Bewertung zwingend vom Ertrag abgezogen wird.

Wie setzt sich der Kapitalisierungszinssatz zusammen?

Der Kapitalisierungszinssatz besteht aus drei Komponenten: 1. Risikoloser Basiszins (von der Deutschen Bundesbank festgelegt, ca. 2,5 % bis 3,0 %). 2. Risikozuschlag (Marktrisikoprämie + branchenspezifisches und unternehmensspezifisches KMU-Risiko, typischerweise 5 % bis 9 %). 3. Wachstumsabschlag (Kompensation für langfristige Preissteigerungen und Thesaurierung, meist 0,5 % bis 1,5 %).

Was ist der Unterschied zwischen Ertragswertverfahren und EBIT-Multiples-Methode?

Das Ertragswertverfahren basiert auf einer finanzmathematischen Abzinsung (ewige Rente) und berücksichtigt individuelle Risikoprofile im Detail. Die EBIT-Multiple-Methode (z. B. 4,5x bis 7,0x EBIT für Mittelständler) ist ein pragmatischer Marktvergleichsansatz, der bei M&A-Transaktionen und Verkaufsverhandlungen zur schnellen Plausibilisierung genutzt wird.

Was zählt zum nicht betriebsnotwendigen Vermögen (Substanzwert)?

Vermögensgegenstände, die für den laufenden operativen Geschäftsbetrieb nicht zwingend erforderlich sind und separat veräußert werden könnten, ohne den Ertrag zu schmälern (z. B. vermietete Anlageimmobilien, Kunstgegenstände, nicht betriebsnotwendige Wertpapiere oder überschüssige Cash-Reserven über dem Betriebsmittelbedarf).

Welche Faktoren steigern den Unternehmenswert vor einem Firmenverkauf am stärksten?

1. Reduzierung der Inhaberabhängigkeit durch eine zweite Führungsebene. 2. Diversifikation des Kundenstamms (kein Klumpenrisiko über 20 % pro Kunde). 3. Hoher Anteil wiederkehrender Umsätze (Verträge / Retainer). 4. Saubere Dokumentation aller Kernprozesse.

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