Unternehmensnachfolge & M&A: Das Ertragswertverfahren nach IDW S 1 und § 199 BewG
Bei Unternehmensverkäufen, Gesellschafterwechseln oder steuerlichen Bewertungen für die Erbschaftsteuer ist das Ertragswertverfahren der rechtliche und wirtschaftliche Standard in Deutschland. Es ermittelt den Unternehmenswert objektiv auf Basis der zukünftig nachhaltig erzielbaren Erträge, bereinigt um einen angemessenen Unternehmerlohn.
1. Die Kernformeln des Ertragswertverfahrens
- Bereinigter Ertrag:
Nachhaltiger Jahresgewinn (EBIT) − Angemessener Unternehmerlohn - Kapitalisierungszinssatz:
Risikoloser Basiszins + Risikozuschlag − Wachstumsabschlag - Reiner Ertragswert:
Bereinigter Jahresertrag / Kapitalisierungszinssatz - Gesamtwert des Unternehmens:
Reiner Ertragswert + Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
2. Drei Praxistipps für Verkäufer und Käufer
Ermitteln Sie einen marktgerechten Firmenwert durch Bereinigung historischer Bilanzen um einmalige Sondereffekte und private Kosten, Realistische Bemessung des Unternehmerlohns entsprechend der tatsächlichen Leitungsfunktion und Plausibilisierung des Ergebnisses über branchenübliche EBIT-Multiples.