Gesetzliche Verzugszinsen und Mahnwesen nach dem BGB
Zahlt ein Kunde eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig, gerät er in Schuldnerverzug (§ 286 BGB). Ab diesem Zeitpunkt hat der Gläubiger Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB.
1. Die Zinsberechnung nach der kaufmännischen Zinsformel
Die Verzugszinsen werden taggenau für den Zeitraum zwischen Verzugseintritt und Zahlungseingang berechnet:
Verzugszinsen = (Forderungsbetrag × Verzugszinssatz × Verzugstage) / (365 × 100)
2. Unterschiede zwischen B2B und B2C
- Verbrauchergeschäfte (B2C): Zinssatz = Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB).
- Geschäftskunden (B2B): Zinssatz = Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB) plus gesetzliche Mahnpauschale in Höhe von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).