Dienstwagenbesteuerung nach EStG: 1-%-Methode vs. Fahrtenbuch
Überlässt ein Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil (§ 8 Abs. 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dieser Sachbezug erhöht das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers.
1. Die pauschale 1-%-Methode im Detail
Die 1-%-Regelung ist die unbürokratischste Form der Dienstwagenbesteuerung. Der monatliche geldwerte Vorteil setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Pauschale Privatnutzung: 1,0 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises (UVP bei Erstzulassung).
- Arbeitsweg (Wohnung – erste Tätigkeitsstätte): 0,03 % des Bruttolistenpreises pro einfachem Entfernungskilometer im Monat.
2. Steuervergünstigungen für E-Autos und Plug-in-Hybride
Zur Förderung emissionsarmer Antriebe halbiert oder viertelt der Gesetzgeber die maßgebliche Bemessungsgrundlage:
- Reine Elektroautos bis 70.000 € BLP (0,25 %-Regel): Es wird lediglich ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt (0,25 % privat, 0,0075 % pro km Arbeitsweg).
- Reine Elektroautos über 70.000 € BLP & Plug-in-Hybride (0,5 %-Regel): Es wird die Hälfte des Bruttolistenpreises angesetzt (0,5 % privat, 0,015 % pro km Arbeitsweg).
3. Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?
Bei der Fahrtenbuch-Methode werden die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs (Abschreibung/Leasing, Versicherung, Steuern, Treibstoff/Strom, Reparaturen) erfasst. Der steuerpflichtige Anteil entspricht exakt dem Verhältnis der privat und für den Arbeitsweg gefahrenen Kilometer zur jährlichen Gesamtfahrleistung.
Insbesondere bei hoher geschäftlicher Fahrleistung, geringer privater Nutzung oder bei Fahrzeugen mit starkem Wertverlust führt das Fahrtenbuch häufig zu signifikanten Steuerersparnissen gegenüber der pauschalen 1-%-Besteuerung.