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Provisionsrechner

Vertriebsprovisionen, Staffelmodelle, Accelerators ab 100 % Quota und OTE berechnen.

Hinweis: Alle Berechnungen und Angaben erfolgen ohne Gewähr. Dies stellt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Rechners getroffen werden, ist ausgeschlossen.
Deal-Szenarien:

1. Vertriebsstatus & Vergütungsmodell

2. Vermittelter Umsatz, Fixum & Stornoreserve

€
€
%
10 %
0 %25 %
Netto-Auszahlungsanspruch (zzgl. 19 % USt)
5.240,00 € / Monat

Effektiver Provisionssatz: 8 % bezogen auf 45.000,00 € Umsatz.

Hochgerechnetes Jahresgehalt (OTE)62.880,00 €
Verdiente Provision (brutto)3.600,00 €vor Abzug der Stornoreserve
Einbehaltene Stornoreserve -360,00 €10 % § 87a HGB Sicherheit
Fixum / Grundgehalt2.000,00 €garantierte Festvergütung
📄 Rechnungsbetrag für Provisionsabrechnung (§ 14 UStG):
Nettobetrag:5.240,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer:995,60 €
Gesamtrechnung (Brutto):6.235,60 €

Provisionsberechnung im Vertrieb nach Handelsvertreterrecht (§§ 87 ff. HGB)

Die Provision ist die zentrale erfolgsabhängige Vergütungsform im gewerblichen Vertrieb. Sie vergütet die erfolgreiche Vermittlung oder den Abschluss von Handelsgeschäften zwischen Kunden und Unternehmen.

1. Gesetzliche Grundlagen des Provisionsanspruchs

Nach § 87 Abs. 1 HGB entsteht der Anspruch auf Provision, sobald das Geschäft durch die Tätigkeit des Handelsvertreters wirksam zustande gekommen ist. Fällig wird die Provision im Regelfall mit der Ausführung des Geschäfts durch das Unternehmen (z. B. Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung) und Zahlungseingang durch den Kunden (§ 87a HGB).

2. Stornoreserve und Nichtausführung von Geschäften

Wird ein vermitteltes Geschäft vom Kunden nicht ausgeführt oder widerrufen (z. B. Rücktritt im E-Commerce oder Storno eines Versicherungsvertrags), entfällt der Provisionsanspruch rückwirkend nach § 87a Abs. 3 HGB. Zur Absicherung dieses Risikos vereinbaren Unternehmen häufig eine vertragliche Stornoreserve (in der Praxis meist zwischen 10 % und 15 % der Brutto-Provision), die auf einem separaten Sperrkonto gehalten und nach Ablauf der Stornofristen an den Vertreter ausbezahlt wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann entsteht der gesetzliche Provisionsanspruch nach § 87 HGB?▼

Nach § 87 Abs. 1 HGB hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Kunden abgeschlossen wurden, die er für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.

Was ist eine Stornoreserve nach § 87a Abs. 3 HGB?▼

Unternehmen behalten häufig einen Teil der verdienten Provision (meist 10 % bis 15 %) als Stornoreserve ein. Diese dient als Sicherheit für den Fall, dass Kunden Verträge innerhalb der Widerrufs- oder Stornofrist rückabwickeln und der Provisionsanspruch rückwirkend entfällt (§ 87a Abs. 3 HGB).

Muss auf Provisionen Umsatzsteuer berechnet werden?▼

Selbstständige Handelsvertreter (§ 84 HGB) weisen auf ihren Provisionsabrechnungen die gesetzliche Umsatzsteuer (in der Regel 19 %) gesondert aus, sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Bei angestellten Vertrieblern ist die Provision steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Was versteht man unter dem Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB?▼

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Handelsvertreter unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich, wenn der Unternehmer aus der vom Handelsvertreter geschaffenen Kundenkartei weiterhin erhebliche Vorteile zieht. Die Höchstgrenze beträgt eine nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre berechnete Jahresprovision.

Wie funktionieren Staffelprovisionen und Quota-Accelerators?▼

Bei Staffelmodellen steigt der Prozentsatz mit zunehmendem Umsatzvolumen schrittweise an. Bei Zielbonusmodellen (Accelerators) wird ab Erreichen von 100 % des Vertriebsziels (Quota) jeder darüber hinausgehende Euro mit einem Multiplikator (z. B. 1,5-fach oder 2-fach) überproportional vergütet.

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