Grundlagen der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA)
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die über mehrere Jahre betrieblich genutzt werden, können steuerlich nicht auf einmal im Anschaffungsjahr als volle Betriebsausgabe abgezogen werden. Ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden (Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG). Dadurch mindert sich der steuerliche Gewinn schrittweise über den gesamten Nutzungszeitraum.
GWG bis 800 € netto
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG) können im Anschaffungsjahr zu 100 % sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
1-jährige Digital-AfA
Nach BMF-Schreiben können Computer, Server, Peripherie und Software unabhängig vom Kaufpreis im 1. Jahr voll abgeschrieben werden.
Unterjährige Zwölftelung
Bei Erwerb im laufenden Jahr wird die reguläre AfA ab dem Monat der Anschaffung zeitanteilig nach vollen Monaten berechnet.
Auszug der amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF)
Für langlebige Anlagegüter gibt das Bundesministerium der Finanzen verbindliche Erfahrungswerte zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vor. Liegen keine stichhaltigen Gründe für eine kürzere wirtschaftliche Nutzung vor, sind diese Tabellenwerte steuerrechtlich bindend:
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer (AfA) | Jährlicher AfA-Satz |
|---|---|---|
| Computer, Laptops & Workstations | 1 Jahr (Digital-AfA) | 100,0 % |
| Smartphones & Tablets | 5 Jahre | 20,0 % |
| Firmenwagen / PKW | 6 Jahre | 16,67 % |
| Büromöbel (Tische, Schränke, Stühle) | 13 Jahre | 7,69 % |
| Fotokameras & Video-Equipment | 7 Jahre | 14,29 % |
Wahlrecht zwischen GWG-Sofortabschreibung und Sammelposten
Selbstständige und Unternehmen stehen bei Wirtschaftsgütern im Wertbereich zwischen 250,01 € und 1.000,00 € netto vor einem jährlichen Wahlrecht:
- Variante 1 (GWG-Methode): Wirtschaftsgüter bis 800,00 € netto werden im Jahr der Anschaffung sofort zu 100 % voll als Betriebsausgabe verbucht. Wirtschaftsgüter ab 800,01 € werden über die reguläre Nutzungsdauer der AfA-Tabelle abgeschrieben.
- Variante 2 (Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG): Alle Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000,00 € netto werden in einem Jahres-Pool zusammengefasst und pauschal über 5 Jahre (20 % p.a.) linear abgeschrieben.
Die Wahl für ein Verfahren muss einheitlich für das gesamte Wirtschaftsjahr getroffen werden und gilt für alle in diesem Jahr angeschafften Güter der jeweiligen Preisklasse.