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Abschreibungsrechner (AfA)

Lineare AfA, GWG-Sofortabschreibung bis 800 € und 1-jährige Digital-AfA berechnen.

Hinweis: Alle Berechnungen und Angaben erfolgen ohne Gewähr. Dies stellt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Rechners getroffen werden, ist ausgeschlossen.
Deal-Szenarien:

1. Wirtschaftsgut & Amtliche AfA-Kategorie

2. Anschaffungskosten & Kaufzeitpunkt

€
✓ Anschaffungskosten ≤ 800 €: Sofortabschreibung greift
Optionale 1-jährige Sonder-AfA für IT
AfA-Abzug im 1. Jahr (2026)
650,00 €

🚀 100% GWG-Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr

Reguläre Jahres-AfA (100% Satz)
650,00 € / Jahr

Abschreibungssatz: 100% linear über 1 Jahr

Abschreibungsverlauf & Buchwertentwicklung

JahrMonateAfA-BetragKumulierte AfARestbuchwert
202612 Mo.-650,00 €650,00 €0,00 €

Grundlagen der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA)

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die über mehrere Jahre betrieblich genutzt werden, können steuerlich nicht auf einmal im Anschaffungsjahr als volle Betriebsausgabe abgezogen werden. Ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden (Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG). Dadurch mindert sich der steuerliche Gewinn schrittweise über den gesamten Nutzungszeitraum.

GWG bis 800 € netto

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG) können im Anschaffungsjahr zu 100 % sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

1-jährige Digital-AfA

Nach BMF-Schreiben können Computer, Server, Peripherie und Software unabhängig vom Kaufpreis im 1. Jahr voll abgeschrieben werden.

Unterjährige Zwölftelung

Bei Erwerb im laufenden Jahr wird die reguläre AfA ab dem Monat der Anschaffung zeitanteilig nach vollen Monaten berechnet.

Auszug der amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF)

Für langlebige Anlagegüter gibt das Bundesministerium der Finanzen verbindliche Erfahrungswerte zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vor. Liegen keine stichhaltigen Gründe für eine kürzere wirtschaftliche Nutzung vor, sind diese Tabellenwerte steuerrechtlich bindend:

WirtschaftsgutNutzungsdauer (AfA)Jährlicher AfA-Satz
Computer, Laptops & Workstations1 Jahr (Digital-AfA)100,0 %
Smartphones & Tablets5 Jahre20,0 %
Firmenwagen / PKW6 Jahre16,67 %
Büromöbel (Tische, Schränke, Stühle)13 Jahre7,69 %
Fotokameras & Video-Equipment7 Jahre14,29 %

Wahlrecht zwischen GWG-Sofortabschreibung und Sammelposten

Selbstständige und Unternehmen stehen bei Wirtschaftsgütern im Wertbereich zwischen 250,01 € und 1.000,00 € netto vor einem jährlichen Wahlrecht:

  • Variante 1 (GWG-Methode): Wirtschaftsgüter bis 800,00 € netto werden im Jahr der Anschaffung sofort zu 100 % voll als Betriebsausgabe verbucht. Wirtschaftsgüter ab 800,01 € werden über die reguläre Nutzungsdauer der AfA-Tabelle abgeschrieben.
  • Variante 2 (Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG): Alle Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000,00 € netto werden in einem Jahres-Pool zusammengefasst und pauschal über 5 Jahre (20 % p.a.) linear abgeschrieben.

Die Wahl für ein Verfahren muss einheitlich für das gesamte Wirtschaftsjahr getroffen werden und gilt für alle in diesem Jahr angeschafften Güter der jeweiligen Preisklasse.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bis zu welchem Betrag gilt die Sofortabschreibung für GWG?▼

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € netto (ohne Umsatzsteuer) können nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung zu 100 % sofort als Betriebsausgabe voll abgesetzt werden. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern (z. B. Kleinunternehmern nach § 19 UStG) gilt die Brutto-Grenze von 800,00 €.

Wie funktioniert die 1-jährige Digital-AfA für Computer und Software?▼

Nach den BMF-Schreiben zur Digital-AfA kann für digitale Wirtschaftsgüter (wie Laptops, Desktop-PCs, Workstations, externe Festplatten, Monitore, Drucker sowie Standard- und Individualsoftware) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden – unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Anschaffungskosten waren.

Was bedeutet unterjährige Zwölftelung bei der linearen AfA?▼

Wird ein Wirtschaftsgut im laufenden Kalenderjahr angeschafft (z. B. im Mai), wird die reguläre Jahres-AfA zeitanteilig nach Monaten berechnet. Für jeden vollen Monat ab Anschaffung wird 1/12 der Jahresabschreibung im ersten Jahr geltend gemacht. Bei einem Kauf im Mai sind das 8 Monate (Mai bis Dezember), die restlichen 4 Monate verschieben sich an das Ende der regulären Nutzungsdauer.

Was ist der Unterschied zwischen GWG und Sammelposten (Poolabschreibung)?▼

Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000,00 € netto können alternativ in einem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG erfasst werden. Dieser Pool wird pauschal und linear über 5 Jahre (20 % pro Jahr) abgeschrieben – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer der einzelnen Gegenstände und ohne unterjährige Zwölftelung.

Gilt das Wahlrecht für den Sammelposten einheitlich pro Wirtschaftsjahr?▼

Ja. Das Wahlrecht zwischen der GWG-Sofortabschreibung bis 800 € und der Poolabschreibung (Sammelposten bis 1.000 €) kann nur einheitlich für alle in einem Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter dieser Wertgrenzen ausgeübt werden. Eine Kombination innerhalb desselben Jahres ist steuerrechtlich unzulässig.

Wie wird der Restbuchwert von 1 Euro buchhalterisch behandelt?▼

Verbleibt ein Wirtschaftsgut nach Ablauf der regulären Nutzungsdauer weiterhin im Betrieb und wird aktiv genutzt, wird es in der Anlagenbuchhaltung mit einem symbolischen Erinnerungswert von 1,00 € fortgeführt. Erst beim tatsächlichen Verkauf, Verschrotten oder einer Entnahme wird der Gegenstand komplett ausgebucht.

Zählen Versandkosten und Zubehör zu den Anschaffungskosten?▼

Ja. Sämtliche Nebenkosten, die anfallen, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (z. B. Fracht-, Transport-, Verpackungs-, Montage- oder Installationskosten), gehören nach § 255 Abs. 1 HGB zu den Anschaffungskosten und müssen zusammen mit dem Hauptgut abgeschrieben werden. Erhaltene Skonti oder Rabatte mindern die Bemessungsgrundlage entsprechend.

Welche Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzungsfähig?▼

Ein Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzungsfähig, wenn es ohne Verbindung zu anderen Gegenständen einen eigenständigen betrieblichen Nutzen erfüllt. Ein Smartphone, Laptop oder Schreibtisch ist selbstständig nutzungsfähig. Ein Computer-Monitor, ein Netzkabel oder ein reiner Drucker sind dagegen unselbstständige Peripheriegeräte und teilen steuerlich das Schicksal des Hauptgeräts.

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